Unsere Kompetenzen

Allgemeines Zivilrecht

Unsere Kompetenzen im allgemeinen Zivilrecht und IT-Recht

Das allgemeine Zivilrecht betrifft vorwiegend die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen oder juristischen Personen des Privatrechts untereinander.

Es umfasst alle Regelungen, die allgemeine Grundsätze des Zivilrechtes festlegen und daher grundsätzlich z. B. im Kauf-, Miet-, Werk- oder dem Gesellschaftsrecht zu beachten sind. Die gesetzliche Rechtsquelle des allgemeinen Zivilrechtes ist das Bürgerliche Gesetzbuch [BGB]. Ergänzt werden diese Normen durch allgemeine Grundsätze, die durch Gerichte und die Rechtslehre entwickelt wurden.

Wir beraten mit besonderem Schwerpunkt zur Vertragsgestaltung und zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Kauf-, Miet- und Werk- sowie Bauvertrags- und Bauträgerrecht.

Allgemeines zum Zivilrecht

Die gesetzliche Rechtsquelle des allgemeinen Zivilrechtes ist das Bürgerliche Gesetzbuch [BGB]. Dabei ist das allgemeine Zivilrecht eines der größten Rechtsgebiete. Es regelt neben dem Kaufrecht und dem Mietrecht auch familiäre Angelegenheiten wie das Familienrecht oder das Erbrecht.

Für Unternehmen ist vor allem das Vertragsrecht von großer Relevanz. Hier gilt es bereits im Voraus Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen klar und unmissverständlich zu verfassen, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Schwerpunkt IT-Recht

Informationstechnologien (IT) sind für Unternehmen wie für Verbraucher:innen heutzutage im Alltag unerlässlich. Das IT-Recht regelt datenschutzrechtliche Fragen, Rechte im Online-Handel (E-Commerce) und hat auch Berührungspunkte mit Gesellschaftsverträgen für IT-Unternehmen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im IT-Recht und kennen neben den Anforderungen im Recht insbesondere auch die technischen und informationstechnologischen Herausforderungen und Hintergründe.

Unsere Beratung im IT-Recht umfasst unter anderem:

  • Konzeption und Steuerung von IT-Projekten
  • Gestaltung der IT-Plattform aus Anbietersicht
  • Industrie 4.0
  • Vertragsgestaltung und -verhandlung
  • Erwerb von Hard- und Software
  • Internet und E-Commerce

Ihr Kontakt zu Fragen des allgemeinen Zivilrechts und IT-Rechts

Ihre Ansprechpartnerinnen in unserer Kanzlei in Leverkusen: Rechtsanwältin Jennifer Jestädt und Rechtsanwältin Anna Ruhrmann.

Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei in Eberswalde für den Raum Berlin und Brandenburg: Rechtsanwältin Jana Riedel.

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