Unsere Kompetenzen

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Kompetenzen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Zu Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir kleinere Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen sowie mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland und das fortlaufend, also über lange Zeiträume. Eine Vielzahl unserer Unternehmen wird von uns daher bereits seit Jahrzehnten betreut. Unsere Beratung haben wir in den letzten Jahren zudem auf europäisch agierende Unternehmen ausgeweitet sowie auf Unternehmen vorwiegend aus den Vereinigten Staaten.

Allgemeines zum Handelsrecht

Sobald Kaufleute miteinander in eine Rechtsbeziehung treten, kommt das Handelsrecht zur Anwendung. „Kaufleute“ ist ein juristischer Begriff und meint alle Personen, die im Handelsgewerbe tätig sind. Dazu zählen auch Personen aus der Handwerkerschaft, Restaurantbetreibende oder auch Gewerbetreibende. Für sie gelten andere Gesetze im Rechtsgeschäft als für Privatpersonen bzw. Verbraucher oder Verbraucherinnen. Eine Anforderung an das Handelsrecht ist darüber hinaus, dem freien und schnelllaufendem Wirtschaftsverkehr gerecht zu werden.

Die gesetzliche Grundlage des Handelsrechts ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Es erweitert und ergänzt Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches spezifisch für den Handel. Das Handelsgesetzbuch trat gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch im Jahr 1900 in Kraft und ist auf Basis der Stadtrechte, insbesondere das der Hansestädte (wie Hamburg, Bremen oder Lübeck), entstanden. Es wurde dabei stark vom italienischen Handelsrecht (insbesondere dem Bankwesen) und dem französischen Handelsrecht beeinflusst.

Allgemeines zum Gesellschaftsrecht

Das Regelwerk des Gesellschaftsrechts gilt, wenn sich mehrere Personen zu einem bestimmten Zweck (wie zum Beispiel zur Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Unternehmergesellschaft) zusammenschließen. Dabei müssen „juristische Personen“ von „natürlichen Personen“ unterschieden werden: Jeder Mensch wird nach deutschem Gesetz als „natürlicher Mensch“ geboren und gründet nach gesetzlichen Regelungen als „juristische Person“.

Die Regeln für „juristische Personen“ bestimmt die Gesellschaftsform, in der sie agiert. Einige der Gesellschaftsformen sind zum Beispiel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaft (oHG), Aktiengesellschaft (AG), Unternehmensgesellschaft (UG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). 

Unsere Beratung im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht umfasst:

  • Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht
  • Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere das Recht der Personengesellschaften, das Recht der Kapitalgesellschaften, internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft, Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts
  • Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

 

Ihr Kontakt zu Fragen des Bau- und Architektenrechts

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Leverkusen: Rechtsanwältin Jennifer Jestädt und unser Rechtsanwalt Holger Schieberle

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