Unsere Kompetenzen

Öffentliches Baurecht

Unsere Kompetenzen im öffentlichen Baurecht

Das Rechtsgebiet des öffentlichen Baurechts regelt, wie der Bau von Anlagen zugelassen, gefördert und ordentlich abgewickelt wird. Auch legt es die Nutzung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen fest.

Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht fokussiert sich das private Baurecht auf die zivilrechtlichen Beziehungen in Bezug auf die Nutzung von Grund und Boden. Wir vertreten u. a. Kommunen, Investoren, Projektentwickelnde, Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen aber auch in großer Vielzahl einzelne Bauherren und -damen bei Problemen im Zusammenhang mit der eigenen Privatimmobilie.

Seit Gründung der Kanzlei haben wir uns besonders auf den Bereich des öffentlichen Baurechts spezialisiert. Hierzu zählen:

  • die Baureifmachung von zahlreichen bundesweit erstellten und geplanten Objekten wie Innenstadtzentren
  • die Ansiedlung von Gewerbegebieten
  • die Entwicklung und Erschließung von Standorten für den Einzelhandel
  • die Mitwirkung bei der Schaffung von Baurecht für großflächige Wohnanlagen
  • die reine Klärung von Baugenehmigungsfragen für Einzelbauvorhaben
  • das Tätigwerden im bauordnungsrechtlichen Bereich

Einen besonderen Schwerpunkt haben wir auf die Bereiche Stadtentwicklung und Vergabe gesetzt.

Allgemeines zum öffentlichen Baurecht

Das öffentliche Baurecht unterteilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht kümmert sich um rechtliche Fragen zu Grund und Boden und wie diese genutzt wird. Es beinhaltet die Bauleitplanung, regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben und die Sicherung der Bauleitplanung. Dabei liegt das Bauplanungsrecht in der Hand des Bundes.

Das Bauordnungsrecht wird durch die Länder geregelt. Ziel des Bauordnungsrechts ist es, bei dem Bau oder Änderung von Anlagen die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Das Leben, die Gesundheit sowie natürliche Lebensgrundlagen dürfen mit dem Bauvorhaben nicht gefährdet werden.

Vollzogen wird das öffentliche Baurecht durch Bauaufsichtsbehörden. Sie erteilen Baugenehmigungen oder schreiten bei Verstößen ein. Wichtigste Rechtsquellen des Baurechts, insbesondere des Bauplanungsrechts, sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Immobilienwertermittlungsverordnung und die Planzeichenverordnung. Des Weiteren müssen bei dem Bau von Anlagen auch die Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union berücksichtigt werden.

Ihr Kontakt zu Fragen des öffentlichen Baurechts

Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei: Rechtsanwältin Jennifer Jestädt

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